Pflegeheim Bellings

Grundsätzlich bieten wir professionelle Pflegeleistungen für alle Pflegestufen in zehn Doppelzimmern und einundzwanzig Einzelzimmern an. Darüber hinaus bieten wir auch weitergehende Leistungen in unserem Haus an:

  • Vollstationäre Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
     



Die Kosten im Pflegeheim Bellings

Wir bieten ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis.
Die Kosten staffeln sich wie folgt bei einem Doppelzimmer:


PG 1

PG 2

PG 3

PG 4

PG 5

Pflegebedingter Aufwand

51,06 €

69,83 €

86,01 €

102,87 €

110,43 €

Unterkunft

16,21 €

16,21 €

16,21 €

16,21 €

16,21 €

Verpflegung

10,81 €

10,81 €

10,81 €

10,81 €

10,81 €

Investitionskosten

18,02 €

18,02 €

18,02 €

18,02 €

18,02 €

Umlage PflegeberufeG (ABU-Z)

3,71 €

3,71 €

3,71 €

3,71 €

3,71 €

Ausbildungszuschlag ABZ

1,41 €

1,41 €

1,41 €

1,41 €

1,41 €

Gesamtheimentgelte tgl.

101,22 €

119,99 €

136,17 €

153,03 €

160,59 €

bei 30,42 Tagen

3.079,11 €

3.650,10 €

4.142,29 €

4.655,17 €

4.885,15 €

Max. Anteil Pflegekassen

125,00 

770,00 €

1.262,00 €

1.775,00 €

2.005,00 €

Eigenanteil

2.954,11

2.880,10 €

2.880,29

2.880,17

2.880,15

Stand 01.01.2024 (beantragt)

ANMERKUNG:
Bei Einzelzimmer entstehen Mehrkosten von 2 €/Tag.
Es besteht grundsätzlich freie Arztwahl.
Die unterschiedlichen Ärzte kommen regelmäßig zu unseren Bewohnern ins Haus.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Information zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Seit dem 01.04.2016 besteht über das VSBG u.a. auch für Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, sich an einer außergerichtlichen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten zwischen Einrichtung und Bewohnern zu beteiligen. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist freiwillig und liegt in der Entscheidung des Trägers der Einrichtung.Nach §§ 36 und 37 VSBG besteht allerdings für den Träger der Einrichtung die Verpflichtung, über seine Entscheidung hinsichtlich der Teilnahme an der alternativen Streitbeilegung zu informieren.
Mit diesem Hinweis kommt der Träger dieser gesetzlichen Verpflichtung nach:

Der Träger nimmt nicht an der alternativen Streitbeilegung teil, da bereits diverse wirksame interne und externe Mechanismen zur Streitvermeidung und Streitbelegung existieren, so dass für die Bewohner und die Einrichtung kein Mehrwert aus einem zusätzlichen Verfahren zu erwarten ist.

Sollte der Träger sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Beteiligung entscheiden, werden Bewohner und Betreuer darüber umgehend informiert.
 

Pflegeheim Bellings • Sportplatzweg 2-4 • 36396 Steinau an der Straße • Ortsteil Bellings • verwaltung@pflegeheim-bellings.de

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